Verfassungsgericht sieht Diskriminierung im Sprachtest des flämischen Integrationskurses

Das belgische Verfassungsgericht sieht in dem Niederländisch-Sprachtest des flämischen Integrationsprogramms diskriminierende Bestimmungen, die teilweise auf der Nationalität der Testpersonen beruhen.

Etwa 26.000 Menschen nehmen im Rahmen eines Integrationsprogramms an einem Kurs für Niederländisch als Zweitsprache (NT2) an 113 Standorten in Flandern teil. Etwa die Hälfte macht dies freiwillig, während die andere Hälfte an einem Pflichtprogramm teilnimmt. Bislang gab es an jedem Standort eine eigene Schulung und einen eigenen Niederländisch-Test. Ab September müssen alle Nicht-Muttersprachler einen standardisierten Test ablegen.

Außerdem wird eine Anmeldegebühr von 180 Euro eingeführt. Die obligatorischen Integrationsteilnehmer können im Gegensatz zu den freiwilligen Teilnehmern keine Befreiung oder Ermäßigung der Anmeldegebühr in Anspruch nehmen. Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter Vlaams Netwerk tegen Armoede (Flämisches Netzwerk gegen Armut) und Vluchtelingenwerk Vlaanderen (Flüchtlingswerk Flandern), haben beim Verfassungsgericht eine Klage gegen die neue Regelung eingereicht.

Das Verfassungsgericht sieht die Ungleichbehandlung als nicht ausreichend gerechtfertigt an, "zumal sie zu einer indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führt".

Das Gericht hat nun entschieden, dass der Ausschluss von Pflichtteilnehmern von "sozialen Korrekturmaßnahmen" diskriminierend ist. Die Richter erklärten, dass sich sowohl Pflichtteilnehmer als auch freiwillige Teilnehmer in einer schwierigen sozioökonomischen Lage befinden können und dass die unterschiedliche Behandlung nicht angemessen gerechtfertigt ist.

"Dies gilt umso mehr, als sie zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führt, da ein viel höherer Prozentsatz von Ausländern zur Teilnahme an einem Integrationsprogramm verpflichtet ist", heißt es in dem Urteil. Die fraglichen Artikel wurden für nichtig erklärt.

 

#FlandersNewsService | ©BELGA PHOTO NICOLAS MAETERLINCK

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