Strengere Beschäftigungs- und Sprachregelungen für Sozialmieter

In Flandern sind arbeitslose Sozialmieter ab dem 1. Januar verpflichtet, sich beim regionalen Arbeitsamt VDAB zu melden. Das Gleiche gilt für deren Lebenspartner. Auch die Sprachanforderungen für neue Sozialmieter werden verschärft, kündigte Wohnungsbauminister Matthias Diependaele (N-VA) an.
Ab dem 1. April werden die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften Kontrollen durchführen, die Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen. Sozialmieter, die arbeitsunfähig oder über 64 Jahre alt sind, sind von der Regelung nicht betroffen.
Für neue Sozialmieter gelten ebenfalls strengere Sprachanforderungen. Das geforderte Niveau der Niederländischkenntnisse wird von A1 auf A2 angehoben. Nach Ansicht des Ministers wird dies für eine schnellere Integration in die Gesellschaft und bessere Beschäftigungschancen sorgen.
Die betroffenen Sozialmieter haben ab dem Zeitpunkt der Zuweisung einer Wohnung zwei Jahre Zeit, um das A2-Niveau zu erreichen. Der Schnelltest für Niederländischkenntnisse wird abgeschafft und durch eine Bescheinigung einer zuständigen Stelle ersetzt.
Eine weitere Neuerung ist, dass sich die regionalen Behörden nicht mehr an den Kosten für Niederländischkurse beteiligen werden.
#FlandersNewsService | Matthias Diependaele © BELGA PHOTO NICOLAS MAETERLINCK