Flandern überarbeitet vorläufige PFAS-Vorschriften aufgrund rechtlicher Bedenken

Die flämische Regierung hat neue vorläufige Leitlinien für die Bewirtschaftung von PFAS-haltigen Böden verabschiedet, nachdem der Staatsrat eine rechtliche Empfehlung ausgesprochen hatte. Die neuen Maßnahmen dienen als Zwischenlösung auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, bis ein endgültiger Rechtsrahmen verabschiedet wird.
Die neuen Leitlinien ersetzen einen Rahmen aus dem Jahr 2023, der nie in Kraft getreten ist. Anfang des Jahres hatte der Rechtsberater des Staatsrats der Regierung empfohlen, diesen früheren Rahmen aufzuheben. Dies hatte in der Baubranche Besorgnis ausgelöst, die erhebliche Verzögerungen bei großen Infrastrukturprojekten befürchtete, weil technische Berichte neu analysiert und zusätzliche Bodenproben entnommen werden mussten. Seitdem hat die Rechtsunsicherheit dazu geführt, dass man sich auf die veralteten Vorschriften aus dem Jahr 2022 stützt.
Um diese Probleme zu lösen, hat der flämische Umweltminister Jo Brouns(CD&V) mehrere Maßnahmen angekündigt. Demnach wird der gesetzliche Rahmen von 2023 formell zurückgezogen. Ein neues Rundschreiben wird eine sofortige, vorübergehende Orientierungshilfe mit einem abgestuften und risikobasierten Ansatz bieten, der es Bodenexperten und Bauunternehmern ermöglicht zu beurteilen, welche Bodenarten wo bewegt werden können.
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