Flandern erweitert Strafregistervorlagepflicht auf Freiwillige, die mit Jugendlichen arbeiten

Freiwillige, die in Flandern mit Jugendlichen arbeiten, müssen künftig einen Auszug aus ihrem Strafregister vorlegen. Die flämische Regierung hat diese Maßnahme am Freitag verabschiedet. Bislang galt diese Verpflichtung nur für Personen, die beruflich mit Minderjährigen arbeiten.

Derzeit sind einige Bereiche in Flandern noch von der Strafregisterpflicht ausgenommen. Nur Organisationen, die in der Jugendarbeit und Armutsbekämpfung tätig sind, machten von dieser Ausnahme Gebrauch. Eine Umfrage unter mehr als 500 Organisationen ergab jedoch, dass 60 Prozent wollen, dass die Regelung auch für Freiwillige gilt.

Die flämische Regierung hat nun beschlossen, dass Organisationen alle drei Jahre die Strafregister ihrer Mitarbeiter und Freiwilligen überprüfen müssen. Eine Ausnahme bleibt für Freiwillige unter 20 Jahren bestehen, da die Strafregister dieser Altersgruppe fast immer leer sind und dies einen übermäßigen Verwaltungsaufwand für Jugendorganisationen bedeuten würde.

Sorgen um die Kosten

Scouts en Gidsen Vlaanderen, der größte Pfadfinderverband Belgiens, unterstützt die Entscheidung grundsätzlich. „Als Jugendbewegung sind wir natürlich um die Integrität und die emotionale und physische Sicherheit von Kindern und Jugendlichen besorgt“, sagte Sprecher Jan Van Reusel. „Deshalb setzen wir uns für ein gesundes Gruppenklima mit klaren Richtlinien ein.“ Die Organisation ist jedoch besorgt über den Verwaltungsaufwand, wenn Gruppen Auszüge aller Freiwilligen über 20 Jahren registrieren müssen. Die flämische Regierung führt außerdem eine mildere Regelung für Lehramtsstudierende ein. Derzeit müssen Praktikanten oft mehrere Strafregisterauszüge pro Jahr beantragen, wenn sie einen neuen Praktikumsplatz erhalten. Nach den neuen Regeln reicht eine Überprüfung pro Studienjahr aus.

 

#FlandersNewsService | © BELGA PHOTO LOU LAMPAERT

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