Flandern darf flämischen Kindern in Brüsseler Schulen weiterhin Vorrang einräumen
20. Juli 2022

Das belgische Verfassungsgericht hat keine Einwände, wenn 65 % der Plätze in flämischen Schulen in Brüssel für niederländischsprachige Kinder reserviert sind. Es hat jedoch die Regel gekippt, wonach Schüler, die neun Jahre niederländischsprachiges Curriculum aufweisen, auch im Sekundarbereich zu 15 % bevorzugt werden. Der flämische Bildungsminister Ben Weyts (N-VA) zeigt sich erfreut über das Urteil.
Die Vorrangregeln waren Teil eines umfassenderen flämischen Erlasses, mit dem neue Anmelderegeln eingeführt wurden, um die langen Schlangen vor den beliebtesten Schulen zu beseitigen. Speziell für Brüssel hatte Flandern die Priorität für Niederländisch sprechende Schüler von 55 auf 65 Prozent angehoben und sich dabei auf Schüler bezogen, von denen mindestens ein Elternteil ausreichend Niederländisch spricht. Darüber hinaus erhielten Schüler, die neun Jahre lang in einem niederländischsprachigen Curriculum unterwegs waren, Vorrang bei 15 % der Plätze in weiterführenden Schulen.
Dies gefiel der Kommission der Französischen Gemeinschaft in Brüssel (COCOF) nicht, die auf Interessenkonflikt klagte. Daraufhin wurde die Bearbeitung des Dekrets unterbrochen, die neuen Einschreibungsregeln traten erst einmal nicht wie geplant in Kraft. Die Konsultationen zwischen den beiden Gemeinschaften führten nicht zu einem Durchbruch. Da aber das Interessenkonfliktverfahren vollständig abgeschlossen war, konnte das flämische Parlament das Dekret in der letzten Sitzung der letzten Legislaturperiode doch noch verabschieden.
Die Regierung der Französischen Gemeinschaft und das Kollegium der Kommission der Französischen Gemeinschaft in Brüssel haben dann aber das Verfassungsgerichtshof bezüglich der neuen Prioritätsregeln angerufen. Das Gericht entschied jedoch, dass diese 65 % gerechtfertigt sind: Sie entsprächen einem angemessenen Bedarf. Außerdem hindert Die Regelung die flämische Gemeinschaft nicht daran, einen großen Teil der Schüler aufzunehmen, die weder Niederländisch noch Französisch als Muttersprache haben.
Die Regel, dass Schüler, die bereits neun Jahre lang Niederländisch gelernt haben, Vorrang bei der Vergabe von 15 % der Gymnasialplätze haben, wird hingegen beanstandet. Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass Flandern eine Mindestanzahl von Schuljahren verlangen kann, um einem Schüler den Vorrang zu geben, stellt aber fest, dass ein Zeitraum von neun Jahren "übertrieben" sei.
"Das Verfassungsgericht weist die frankofonen Einwände zurück und bestätigt die Grundsätze der flämischen Prioritätspolitik in Brüssel", so Weyts. "Die Regelung von rund 15 Prozent in der Sekundarstufe kann leicht nachgebessert werden. Das ist eine gute Nachricht für die Flamen in Brüssel und ein Beweis dafür, dass eine Prioritätspolitik wirklich möglich ist – sowohl in Brüssel als in der flämischen Peripherie", fügte er hinzu.
(VIV)
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