Flämischer Rat annulliert Genehmigung für Ineos Ethancracker im Hafen von Antwerpen
Der zuständige Rat hat die Umweltgenehmigung für die viel diskutierte Ethancrackanlage 'Project One', die der Chemieriese Ineos im Hafen von Antwerpen geplant hatte, für ungültig erklärt. Die flämische Regierung hat nun sechs Monate Zeit, den Antrag auf Genehmigung erneut zu prüfen.
Im Juni 2022 erhielt das Chemieunternehmen Ineos Olefins Belgium von der flämischen Regierung eine Umweltgenehmigung für den Bau einer neuen Ethankrackanlage im Hafen von Antwerpen. Mit dem Milliardenprojekt "Project One" will Ineos Ethan in Ethylen umwandeln, einen der Grundrohstoffe für die Kunststoffproduktion.
Doch 14 Verbände – darunter Natur- und Umweltgruppen wie Greenpeace, Bond Beter Leefmilieu und BOS+ – reichten beim Rat für Genehmigungsstreitigkeiten eine Nichtigkeitsbeschwerde ein und wiesen auf mögliche Umwelt- und Klimarisiken des Projekts hin. Auch die niederländischen Provinzen Nordbrabant und Zeeland hatten gesondert Einspruch eingelegt.
"Unzureichende" Forschung
Die Entscheidung des Rates stützt sich auf die Beschwerde von Nordbrabant, in der behauptet wird, dass das Ineos-Projekt ohne eine angemessene Untersuchung der Auswirkungen zusätzlicher Stickstoffablagerungen genehmigt wurde. In seinem Urteil stimmt der Rat der niederländischen Provinz dem zu und stellt fest, dass die flämische Regierung "nicht sorgfältig entschieden hat, warum die zusätzliche Stickstoffablagerung für die Natur im „Brabantse Wal“ nicht schädlich sein soll".
Darüber hinaus bezeichnet der Rat die entsprechende Bewertung, wie die Studie über die möglichen Auswirkungen auf die nahe gelegene Natur, als "unzureichend". So entspricht die von Ineos selbst beigefügte Studie "nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs". "Sie trägt den Erhaltungszielen des Naturschutzgebietes nicht ausreichend Rechnung", so der Rat.
Da die Umweltgenehmigung für ungültig erklärt wurde, ist Ineos Olefins Belgium nicht mehr befugt, die vorbereitenden Arbeiten für den Ethancracker weiterzuführen. Die flämische Regierung hat nun sechs Monate Zeit, den Genehmigungsantrag erneut zu prüfen.
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