Flämische Steuerzahler können Erbschaftssteuer durch Kunstschenkungen senken
23. August 2022

Ab dem kommenden Jahr wird die flämische Regierung den Bürgern die Möglichkeit geben, einen Teil ihrer Erbschaftssteuer durch Kunstschenkungen zu entrichten. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regionalregierung, ihre Sammlung von Kulturgütern zu erweitern.
Der Erlass, der am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, richtet sich an wohlhabende Bürgerinnen und Bürger, die über eine große Privatsammlung berühmter Kunstwerke, aber auch archäologischer Funde, Schmuck, Manuskripte und historischer Objekte verfügen.
Um diese Initiative attraktiver zu machen, wird die flämische Regierung alle Spenden mit 20 Prozent über ihrem Marktwert bewerten. Wer beispielsweise ein Gemälde im Wert von 35.000 Euro spendet, muss 42.000 Euro weniger Erbschaftssteuer zahlen.
Die Initiative ist Teil des öffentlichen Auftrags, flämisches Kulturgut im Wert von 700.000 Euro zu erwerben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bislang war eine solche Möglichkeit in Belgien nicht vorgesehen, weil „die Budgets für den Erwerb auf dem Markt zu begrenzt sind“, heißt es in dem Erlass.
(VIV)
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