Flämische Regierung führt „Recht auf Fehler” für Bürger ein, die unfreiwilligen Fehler machen

Die flämische Regierung wird keine strengen Urteile mehr fällen, wenn Menschen einen unfreiwilligen Fehler in einem Formular machen oder einen Antrag oder eine Bescheinigung etwas zu spät einreichen. Auf Vorschlag von Innenministerin Hilde Crevits hat die Regierung ein Memorandum zur Einführung des „Rechts auf Fehler” verabschiedet. Unter bestimmten Voraussetzungen haben kleinere Fehler nicht mehr automatisch schwerwiegende Konsequenzen.

Crevits von den Christdemokraten CD&V arbeitet seit einiger Zeit an einer flämischen Version des „Rechts auf Fehler”, das bereits in mehreren Ländern existiert.

Die Debatte gewann an Dynamik, nachdem das Verfassungsgericht in einem Fall, der die föderalen Steuerbehörden betraf, entschieden hatte, dass Personen, die bei der Einreichung ihrer Steuererklärung einen ersten Fehler gemacht hatten, nicht mit einer Steuererhöhung bestraft werden sollten. Das Gericht erkannte an, dass das Recht, Fehler ohne Strafe zu machen, Teil des belgischen Steuerrechts ist.„Irren ist menschlich“, sagte Crevits. „Bürger, die einen geringfügigen oder unverschuldeten Fehler machen, sollten nicht hart bestraft werden oder nachteilige Folgen erleiden.

 

#FlandersNewsService | Hilde Crevits © BELGA PHOTO JONAS ROOSENS

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