Ab 2024 gelten strengere Regeln für die Anmietung von Sozialwohnungen in Flandern
Ab 2024 muss jeder, der eine Sozialwohnung mieten möchte, einen Kontoauszug vorlegen. Wer zu viel Geld auf dem Konto hat, erhält keine Sozialwohnung mehr. Das hat die flämische Regierung am vergangenen Freitag auf Vorschlag des flämischen Wohnungsbauministers Matthias Diependaele (N-VA) beschlossen.
Die flämische Regierung führt damit die im Koalitionsvertrag von 2019 niedergeschriebene "Einkommensprüfung" um. "Um Missbrauch zu verhindern, führen wir einen 'Einkommenstest' bei der Registrierung und der Vergabe von Sozialwohnungen ein." Dabei sind die betroffenen Person verpflichtet, alle Informationen aktiv zu teilen.
Einkommensprüfung
Am Freitag wurden die Details der sogenannten "Einkommensprüfung" beschlossen. Diese sieht vor, dass jeder, der sich ab 2024 um eine Sozialwohnung bewirbt, aktuelle Kontoauszüge vorlegen muss. Dies betrifft Kontoauszüge von Bankkonten, Sparkonten und auch Anlagekonten, im In- wie im Ausland. Sparkonten, die von Kindern oder unterhaltsberechtigten Personen geführt werden, werden allerdings nicht angefordert. "Wenn es allerdings Anzeichen dafür gibt, dass systematisch Geld auf bestimmte Konten überwiesen wird, können wir das überprüfen", erklärte Wohnungsbauminister Matthias Diependaele gegenüber „Het Laatste Nieuws“.
Sollte sich herausstellen, dass der Antragsteller auf eine Sozialwohnung über einen Betrag verfügt, der das übersteigt, was er auf Jahresbasis verdienen darf, um Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben, wird er nicht mehr für eine solche berücksichtigt. Wer in der Lage ist, ein Jahreseinkommen anzusparen, kann laut Minister Diependaele auf dem privaten Mietmarkt fündig werden.
Persönliche Situation
Ob jemand Anspruch auf eine Sozialwohnung hat oder nicht, hängt also von seiner persönlichen Situation ab. Eine alleinstehende Person ohne Kinder hat Anspruch auf eine Sozialwohnung, wenn ihr Jahreseinkommen 25.850 Euro nicht übersteigt. Für ein Paar oder eine alleinstehende Person mit einem Kind sind es 40.940 Euro pro Jahr. Dieser Betrag erhöht sich um etwa 2.000 Euro, wenn die Familie mehrere Kinder hat.
Die Prüfung der Berechtigung auf eine Sozialwohnung erfolgt in zwei Schritten. Bei der Anmeldung muss der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, wie viel Geld auf seinen Konten liegt. Bei der Zuteilung muss der Antragsteller dann aktuelle Kontoauszüge mit den Salden vorlegen. So kann geprüft werden, ob er die Wahrheit sagt.
"Stellt sich heraus, dass die früheren Angaben nicht mit den Kontoauszügen übereinstimmen, oder besteht der Verdacht auf Betrug oder nicht angegebene Konten, kann die Wohnungsgesellschaft eine gründlichere Untersuchung einleiten oder gar vor Gericht ziehen", so Minister Diependaele.
Die gründlichere Untersuchung besteht vor allem aus Gesprächen, bei denen der Mietkandidat nachweisen muss, dass er tatsächlich Anspruch auf eine Sozialwohnung hat. Die Beweislast liegt also beim Mietinteressenten.
Neue Mieter
Die abgeänderte Verordnung gilt nur für neue Mieter, d. h. zum Zeitpunkt der Zuweisung einer Sozialwohnung und nicht bei der Verlängerung eines Vertrags. Wer also bereits eine Sozialwohnung mietet und außerdem über ein gewisses Vermögen verfügt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Alle vor 2017 geschlossenen Verträge bleiben in jedem Fall unbefristete Verträge.
Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2017 wird jedoch nach neun Jahren geprüft, ob der betreffende Mieter die Voraussetzungen noch erfüllt. Diese Maßnahme wurde von Diependaeles Parteikollegin, der ehemaligen Wohnungsbauministerin Liesbeth Homans eingeführt. "Die Beurteilung basiert weiterhin auf dem Einkommen", so Diependaele.
"Wenn Sie in diesen neun Jahren ein ansehnliches Sparkonto aufgebaut haben, ist Ihr Einkommen wahrscheinlich auch gestiegen. Damit fallen Sie dann vielleicht aus den Einkommensgrenzen heraus. Wir wollen allerdings Sozialmieter, die sparsam leben und Geld sparen, nicht entmutigen. Deshalb berücksichtigen wir die im Nachhinein angehäuften Ersparnisse nicht". Diependaele schließt nicht aus, dass dies ein Thema der nächsten Reform werden könnte.
Zuvor hatte Minister Diependaele den sozialen Wohnungsbaugesellschaften bereits die Möglichkeit gegeben, zu untersuchen, ob ihre Mieter Eigentum oder Wohnungen im Ausland besitzen. In etwas mehr als einem Jahr verloren daraufhin 223 Sozialwohnungsmieter ihre Sozialwohnung. "Aber es gab auch Leute, die ihre Verträge proaktiv gekündigt haben, weil sie befürchteten, ein Bußgeld zahlen zu müssen", sagt Diependaele. "Es hatte also auch eine abschreckende Wirkung, wir erwarten das Gleiche von dieser neuen Maßnahme."
Anhaltendes Problem
Dennoch wird die Einkommensprüfung in absehbarer Zeit nicht zu einer Verringerung der langen Wartezeiten für Sozialwohnungen führen. "Es geht vor allem um Fairness und Gerechtigkeit. Die Flamen, die für dieses System finanziell aufkommen, wollen auch, dass die Sozialwohnungen an Personen gehen, die sie wirklich brauchen", so Diependaele gegenüber VRT NWS.
Die langen Wartelisten für Sozialwohnungen sind ein ewiges Problem. Im Jahr 2020 hatte die Zahl der Mietanwärter die Marke von fast 170.000 erreicht. Die flämische Regierung geht davon aus, dass eine Entlastung aufgrund von Investitionen in neue Sozialwohnungen erst ab 2026 eintreten wird.
(AHU)
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Matthias Diependaele ©BELGA PHOTO NICOLAS MAETERLINCK